Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Dorfläden sollen als gemeinnützige Selbstbedienungsstellen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
- Die Ausnahmeregelung soll die Nahversorgung in ländlichen Gemeinden sichern und regionale Wertschöpfung stärken.
- Kriterien für die Ausnahme können Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine unzureichende Lebensmittelversorgung im Ort sein.
- Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorlegt.
Dokumente (PDFs)
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