Ausnahme von Dorfläden von der Gewerbeordnung zur Sicherung der Nahversorgung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, Dorfläden – gemeinnützige Selbstbedienungsstellen für regionale Lebensmittel – von der Gewerbeordnung auszunehmen, um die Nahversorgung im ländlichen Raum zu sichern.
einfache Mehrheit XXVII 05.12.2023
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Dorfläden sollen als gemeinnützige Selbstbedienungsstellen von der Gewerbeordnung ausgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
  • Die Ausnahmeregelung soll die Nahversorgung in ländlichen Gemeinden sichern und regionale Wertschöpfung stärken.
  • Kriterien für die Ausnahme können Gemeinnützigkeit, eine eingeschränkte Produktpalette oder eine unzureichende Lebensmittelversorgung im Ort sein.
  • Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorlegt.

Eingebracht von

Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.