Förderung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022‑2030
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022‑2030 die UN‑Empfehlungen und Evaluationsergebnisse zu berücksichtigen, moderne Technologien zu fördern, transparente Indikatoren zu setzen, bedarfsgerechte Finanzierung sicherzustellen und Barrierefreiheit in Kommunikation zu gewährleisten.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll die Empfehlungen des UN‑Komitees und die Ergebnisse der Evaluierung des ersten Aktionsplans bei der Erstellung und Umsetzung des neuen Aktionsplans 2022‑2030 berücksichtigen.
Der Einsatz moderner Technologien soll gefördert werden, um Menschen mit Behinderungen im Alltag, in der Bildung und am Arbeitsmarkt besser zu integrieren.
Für jede Maßnahme sollen klare Indikatoren definiert werden, damit der aktuelle Stand und die Zielwerte transparent nachverfolgt werden können.
Die Finanzierung der Maßnahmen muss bedarfsgerecht aus den jeweiligen Ressortbudgets bereitgestellt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.