Aussetzung der automatischen Mietpreiserhöhung ab 1. April 2021

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, dass die geplante Erhöhung der Richtwertmieten zum 1. April 2021 ausgesetzt wird, weil die Pandemie zu hohen Mietsteigerungen und vielen Arbeitslosen geführt hat.
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Entschließung
Gesundheit
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Nationalrat soll beschließen, dass die geplante Erhöhung der Richtwertmieten zum 1. April 2021 ausgesetzt wird.
  • Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat vor dem 1. April 2021 eine Regierungsvorlage zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.
  • Der Antrag verweist auf frühere Mietrechts‑Inflationslinderungs‑Gesetze (MILG), die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bereits eingesetzt wurden.
  • Formell wird die Zuweisung des Antrags an den Bauausschuss vorgeschlagen, damit dieser die weitere Bearbeitung übernimmt.

Reden

14 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:07 min
Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – MPFLG
3:35 min
Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – MPFLG
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