Das Betriebliches Testungs‑Gesetz (BTG) gewährt Unternehmen einen Zuschuss, um COVID‑19‑Tests am Arbeitsplatz durchzuführen. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH verwaltet das Förderprogramm, und die Richtlinie legt Details zu Fördersumme, Antragsverfahren und Meldepflichten fest. Das Gesetz gilt vom 15. Februar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
einfache MehrheitXXVII24.02.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Gesetz schafft einen finanziellen Anreiz (Zuschuss) für Unternehmen, betriebliche COVID‑19‑Tests durchzuführen.
Die förderfähigen Testungen müssen zwischen dem 15. Februar 2021 und dem 30. Juni 2021 stattfinden; Anträge werden quartalsweise eingereicht.
Förderungsberechtigt sind alle Unternehmen und bestimmte gesetzliche Interessensvertretungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort erarbeitet gemeinsam mit den Ministerinnen für Finanzen sowie Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Richtlinie, die Details zu Zielen, Förderhöhe, Antragsverfahren und Meldepflichten enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.