Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das BFA‑Verfahrensgesetz um einen Absatz, der Rückkehrentscheidungen für im Bundesgebiet geborene Drittstaatskinder unter 14 Jahren, die seit mindestens sechs Jahren rechtmäßig leben, verbietet.einfache Mehrheit XXVII 04.02.2021
Gesetz
Flüchtling
Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf fügt § 9 BFA‑VG einen neuen Absatz (4) hinzu, der die Erteilung einer Rückkehrentscheidung für bestimmte Kinder verbietet.
- Rückkehrentscheidungen nach § 52 FPG dürfen nicht erlassen werden, wenn das Kind im Bundesgebiet geboren ist, unter 14 Jahre alt und seit mindestens sechs Jahren rechtmäßig dort lebt.
- Die Regelung zielt darauf ab, das Kindeswohl zu schützen und psychische sowie physische Schäden durch Abschiebungen zu verhindern.
- Sie berücksichtigt internationale Menschenrechtsstandards (EMRK Art 8, UN‑Kinderrechtskonvention, EU‑Grundrechtecharta) und die österreichische Verfassung.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.