Zusammenfassung
Der Antrag ändert § 37a der Geschäftsordnung des Nationalrates, sodass Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich stattfinden. Medienvertreter erhalten Vorrang beim Zutritt, Ton‑ und Bildaufnahmen sind erlaubt, Ausnahmen gelten nur bei besonderen Gründen oder wenn klassifizierte Informationen behandelt werden.2/3 Mehrheit XXVII 27.02.2020
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
parlamentarischer Ausschuss
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ausschusssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein; die Öffentlichkeit erhält nach räumlichen Möglichkeiten und vorrangig für Medienvertreter Zugang, Ton‑ und Bildaufnahmen sind erlaubt, sofern der Ausschuss nichts anderes beschließt.
- Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur bei besonderen Gründen zulässig, etwa zum Schutz von Persönlichkeitsrechten oder sensiblen Informationen.
- Verhandlungen können als vertraulich eingestuft werden, wenn klassifizierte Informationen der Stufen 1 oder 2 oder ESM‑Verschlusssachen behandelt werden; das gilt ebenfalls für die genannten Unterausschüsse.
- Sitzungen, in denen klassifizierte Informationen der Stufen 3 oder 4 behandelt werden, sind geheim; die ständigen Unterausschüsse nach § 32b sind ebenfalls geheim, sofern nicht anders beschlossen.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
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