Barrierefreie Notrufnummern – Umsetzung der EU‑Richtlinie EECC
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung das Telekommunikationsgesetz anpasst, um die EU‑Richtlinie zur barrierefreien Kommunikation umzusetzen. Ziel ist, Notrufnummern und Regierungsinformationen in einfacher Sprache sowie mit barrierefreien Alternativen wie DEC 112 anzubieten.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Entschließung
Telekommunikation
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat die überarbeitete Vorlage zum Telekommunikationsgesetz vorlegt, um die EU‑Richtlinie EECC umzusetzen.
Die neue Regelung soll vorschreiben, dass alle Regierungsinformationen in einfacher Sprache bereitgestellt werden und barrierefreie Alternativen (z. B. Relay‑Service) angegeben werden.
Bei allen Notrufnummern muss künftig die barrierefreie Alternative DEC 112 ausdrücklich genannt werden.
Der Antrag betont, dass die aktuelle Praxis – ausschließlich Sprachtelefone – Menschen mit Seh‑ oder Hörbehinderung ausschließt und während der COVID‑19‑Krise besonders problematisch war.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.