Miet‑Richtwertgesetz: Inflationsausgleich und dreijährige Geltungsdauer

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert § 5 des Richtwertgesetzes und legt für den Zeitraum 2019‑2022 neue Miet‑Richtwerte pro Bundesland fest. Ab 2021 werden die Werte alle zwei Jahre an die Inflation angepasst, das Inkrafttreten ist der 1. April 2021.
einfache Mehrheit XXVII 24.03.2021
Gesetz
Gesundheit
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Das Gesetz legt neue Miet‑Richtwerte für jedes Bundesland fest, gültig vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2022.
  • Ab dem 1. April 2021 werden die Richtwerte alle zwei Jahre an die Inflation angepasst, basierend auf dem Verbraucherpreisindex 2010 im Vergleich zum Basiswert 116,3.
  • Das Gesetz tritt am 1. April 2021 in Kraft; das Bundesministerium für Justiz ist für die Vollziehung verantwortlich.
  • Eine gesonderte Kundmachung durch den Bundesminister für Justiz ist nicht vorgesehen – die Richtwerte gelten automatisch.

Reden

14 Reden insgesamt

Pro
Contra
4:07 min
Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – MPFLG
3:35 min
Mietzinsrechtliches Pandemiefolgenlinderungsgesetz – MPFLG
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