Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Finanzen auf, für elektronische Lotterien (VLTs) Abstandsvorschriften zu schaffen, die den landesrechtlichen Vorgaben für klassische Glücksspielautomaten entsprechen, um Spielerschutz und Wettbewerbsfairness zu stärken.einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Entschließung
Informatik
Glücksspiel
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Derzeit gelten für klassische Glücksspielautomaten (GSAs) die Regelungen des § 5 GSpG, die den Standort von Automaten an bestimmte Abstände zu sensiblen Einrichtungen binden.
- Für VLT‑Anlagen gilt derzeit § 12a GSpG, wodurch sie von den Abstandsvorschriften des § 5 ausgenommen sind.
- Die meisten Bundesländer (Niederösterreich, Burgenland, Kärnten, Steiermark) haben bereits Mindestabstände von 100‑200 Meter zu Schulen, Verkehrsknoten und anderen sensiblen Einrichtungen festgelegt.
- Der Antrag verlangt, dass der Bundesminister für Finanzen bei der Bewilligung von VLT‑Standorten dieselben Abstandsvorschriften anwendet wie bei klassischen Glücksspielautomaten.
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