Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, den Tatbestand des § 256 StGB zu erweitern, um die Beeinträchtigung grundlegender Interessen Österreichs als Spionage zu erfassen, und das Strafmaß dafür zu erhöhen.einfache Mehrheit XXVII 10.05.2022
Entschließung
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Tatbestand des § 256 StGB soll erweitert werden, sodass bereits die "Beeinträchtigung grundlegender Interessen der Republik Österreich" als Spionage gilt.
- Das Strafmaß für Verstöße gegen § 256 StGB soll angehoben werden (höhere Freiheitsstrafe) und die Verjährungsfrist auf mehr als drei Jahre verlängert werden.
- Die Gefahrenerforschung nach § 6 Abs. 1 Z 1 PStSG soll erweitert werden, um frühzeitig wirtschaftliche und staatliche Spionage zu erkennen.
- Für die Gefahrenerforschung wird ein Verbrechen im Sinne von § 17 StGB (Freiheitsstrafe > 3 Jahre) vorausgesetzt, um die Schwere der Tat zu berücksichtigen.
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