Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert steuerliche Aufwertungen von Immobilien, Erleichterungen bei Betriebsübergängen und einen staatlich unterstützten Beteiligungsfonds, um die Eigenkapitalquote von Tourismus‑ und Freizeitbetrieben zu erhöhen.einfache Mehrheit XXVII 24.06.2021
Entschließung
Tourismus
Gesundheit
Schwerpunkte
- Einführung einer befristeten Aufwertungsoption für Immobilien, die bis 31.12.2022 mit einem reduzierten Steuersatz von 7,5 % (Einzelunternehmen) bzw. 6,25 % (Kapitalgesellschaften) bewertet werden kann.
- Steuerliche Erleichterungen bei Betriebsübergängen: Wegfall der Steuer auf die Aufwertung, wenn das Unternehmen mindestens sieben Jahre vom Nachfolger weitergeführt wird; danach reduziert sich die Steuer jährlich um ein Siebtel.
- Einrichtung eines Beteiligungsfonds, der private Investoren bis zu 50 % des Risikos deckt und durch Haftungsentgelte finanziert wird; die Deckung soll später schrittweise reduziert werden.
- Zuweisung des Antrags an den Tourismusausschuss, damit dieser die vorgeschlagenen Maßnahmen prüft und der Bundesregierung empfiehlt.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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