Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein gesetzliches Verbot von Nebenbeschäftigungen für alle Mitarbeitenden des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), um Interessenkonflikte und Informationslecks zu verhindern.einfache Mehrheit XXVII 25.02.2021
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Antrag betont, dass das BVT wegen seiner sicherheitsrelevanten Aufgaben besonders schützenswert ist und deshalb ein spezielles Nebenbeschäftigungsverbot nötig ist.
- Die Novelle des Polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) von 2020 hat bereits eine strengere Ausbildung und Vertrauenswürdigkeitsprüfung eingeführt, doch das Nebenbeschäftigungsverbot soll diese Maßnahmen ergänzen.
- Nach § 56 Abs. 2 BDG dürfen Beamte keine Nebentätigkeit ausüben, die ihre dienstlichen Pflichten behindert; das neue Verbot soll diese Vorgabe konkret auf das BVT anwenden.
- Seit 2016 existiert bereits eine Nebenbeschäftigungsverordnung für das Innenministerium, die jedoch nicht alle Fälle im BVT abdeckt – deshalb wird ein neues Gesetz gefordert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.