Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Umsetzung aller sechs Empfehlungen des Rechnungshofs zu den ÖBB‑Beamtenpensionen. Bisher wurden nur ein Teil der vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt, wodurch das erwartete Einsparpotenzial bis 2050 halbiert wurde und ÖBB‑Beamte früher in Pension gehen sowie deutlich höhere Renten erhalten als andere Arbeitnehmer.einfache Mehrheit XXVII 16.03.2021
Entschließung
Haushaltskontrolle
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
- Das Ministerium hat bislang nur eine von sechs vom Rechnungshof empfohlenen Gesetzesänderungen umgesetzt.
- Fünf zentrale Empfehlungen – Einfrieren der Pensionssicherungsbeiträge und Nebengebührendurchschnittssätze auf dem Stand von 2014, Klarstellung der Zuständigkeit, Abschläge für vorzeitige Ruhestandsversetzungen sowie Reduzierung der Anwartschaften mit Pensionsverlustdeckel – fehlen noch.
- Durch die Nichtumsetzung sinkt das bis 2050 erwartete Einsparpotenzial von 1,07 Mrd. € auf 0,56 Mrd. €, also um rund 0,5 Mrd. €.
- ÖBB‑Beamte gehen im Schnitt zwei Jahre früher in Pension (58,5 Jahre) und erhalten etwa doppelt so hohe Renten (2 687 €) wie andere ASVG‑Versicherte (1 211 €).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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