Einführung eines Kollektivvertrags für Beschäftigte der Arbeiterkammern
abgestimmt am
12.10.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bundesminister für Arbeit, einen Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterkammern zu entwickeln und bei Bedarf das Arbeiterkammergesetz zu ändern, basierend auf einer Empfehlung des Rechnungshofes.
einfache MehrheitXXVII12.10.2022
Entschließung
Einkommen
Berufsverband
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Derzeit gibt es keinen Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterkammern; stattdessen werden Einzelverträge genutzt.
Einzelverträge führen zu hohen Gehalts‑ und Zusatzpensionsprivilegien für Spitzenverdiener, während durchschnittliche Beschäftigte kaum profitieren.
Der Rechnungshof empfiehlt die Einführung eines einheitlichen, bei Bedarf anpassbaren Kollektivvertrags.
Der Antrag fordert den Bundesminister für Arbeit auf, einen solchen Kollektivvertrag zu erarbeiten und ggf. das Arbeiterkammergesetz zu ändern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.