Erstellung eines nationalen Pandemieplans bis März 2021

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, bis Ende März 2021 einen nationalen Pandemieplan zu erstellen und zu veröffentlichen, um einheitliche Handlungsanweisungen für Bund, Länder und Gemeinden zu schaffen.
einfache Mehrheit XXVII 18.03.2021
Entschließung
Gesundheit
Zivilschutz

Schwerpunkte

  • Der Antrag verlangt vom Bundesminister, bis spätestens 31.03.2021 einen nationalen Pandemieplan fertigzustellen und zu veröffentlichen.
  • Ein nationaler Pandemieplan soll Handlungsanweisungen zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur und zur Eindämmung von Infektionsausbrüchen enthalten.
  • Ziel ist die Reduzierung von Morbidität und Mortalität, die Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen sowie die Aufrechterhaltung essentieller öffentlicher Dienstleistungen.
  • Der Plan dient als Rahmen für ländliche und kommunale Pandemiepläne und liefert einheitliche Informationen für Entscheidungsträger, Fachpersonal und die Öffentlichkeit.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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