Einbindung der EU‑Tierseuchenverordnung (EU 2016/429) in das österreichische Veterinärrecht
abgestimmt am
25.03.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz verankert die EU‑Verordnung 2016/429 zum Tierseuchenschutz in Österreich, indem es die Verordnung über das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz und das Bienenseuchengesetz umsetzt. Der zuständige Bundesminister kann weitere Durchführungsbestimmungen erlassen, und ein Anhang listet alle zugehörigen EU‑Delegierten Rechtsakte.
einfache MehrheitXXVII25.03.2021
Gesetz
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
Die EU‑Verordnung 2016/429 wird über die bestehenden Tierseuchen-, Tiergesundheits‑ und Bienenseuchengesetze in Österreich umgesetzt.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz kann auf Basis der genannten Gesetze nähere Durchführungsbestimmungen erlassen.
Verweise auf aufgehobene Rechtsakte gelten als Verweise auf die EU‑Verordnung 2016/429, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Ein Anhang listet alle delegierten Verordnungen und Durchführungsrechtsakte (z. B. EU‑2020/686, EU‑2020/687, EU‑2020/688 usw.), die im Rahmen der genannten Gesetze anzuwenden sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.