Verbot von Parteispenden und Sonderregelungen für neue Parteien
abgestimmt am
07.07.2022
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verbietet politischen Parteien grundsätzlich das Annehmen von Spenden. Für neu gegründete, noch nicht im Parlament vertretene Parteien wird ein einmaliges Spendenlimit von 1,5 Mio. € pro Wahljahr erlaubt, mit zusätzlichen 200 000 € bei Landtagswahlen; Einzelspenden dürfen 7 500 € nicht überschreiten.
einfache MehrheitXXVII07.07.2022
Gesetz
Politische Partei
Schwerpunkte
Die Annahme von Spenden ist für alle politischen Parteien grundsätzlich verboten.
Neue, noch nicht im Parlament vertretene Parteien dürfen im ersten Wahljahr bis zu 1,5 Mio. € an Spenden erhalten; höhere Beträge müssen sofort an den Rechnungshof gemeldet werden.
Für bestehende Parteien, die bei Landtagswahlen in Bundesländern antreten, in denen sie noch nicht vertreten sind, erhöht sich das Spendenlimit um 200 000 € je Landtagswahl, sofern das Geld zweckgebunden für Wahlwerbung verwendet wird.
Keine einzelne Person darf mehr als insgesamt 7 500 € an eine Partei spenden, egal ob die Partei neu oder bereits etabliert ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.