Verpflichtende Veröffentlichung aller akademischen Arbeiten
abgestimmt am
24.03.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert eine gesetzliche, verpflichtende Veröffentlichung aller wissenschaftlichen Abschlussarbeiten, weil die aktuelle Regelung Lücken aufweist und jüngste Plagiatsfälle das Vertrauen in die Hochschulqualität erschüttert haben.
einfache MehrheitXXVII24.03.2021
Entschließung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Das aktuelle Gesetz regelt die Veröffentlichung nur für Universitäten und pädagogische Hochschulen, Bachelorarbeiten bleiben unberücksichtigt.
Die bestehende Regelung sieht die elektronische Veröffentlichung lediglich als Kann‑Bestimmung vor, nicht als verpflichtend.
Mehrere prominente Plagiatsfälle (z. B. Christine Aschbacher, Peter Weidlinger) haben das Vertrauen in die Qualität akademischer Abschlüsse erschüttert.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die eine verbindliche Veröffentlichungspflicht für alle positiv bewerteten wissenschaftlichen Arbeiten einführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.