Anpassung des Güterbeförderungsgesetzes für Elektro‑Kleintransporter

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert eine Anpassung des Güterbeförderungsgesetzes, damit Elektro‑Kleintransporter trotz schwerer Batterien nicht mehr unter die 3,5‑t‑Gewichtsbeschränkung fallen und somit keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden.
einfache Mehrheit XXVII 01.07.2021
Entschließung
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t waren bisher von der Normverbrauchsabgabe (NoVa) befreit.
  • Seit dem 1. Juli 2021 unterliegen diese Fahrzeuge der NoVa, die nach CO₂‑Emissionen pro Kilometer berechnet wird.
  • Elektro‑Kleintransporter haben schwere Batterien (ca. 400 kg bei 47 kW, ca. 700 kg bei 78 kW), wodurch das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg leicht überschritten werden kann.
  • Überschreitet ein Fahrzeug die 3,5‑t-Grenze, muss der Betreiber eine Konzession beantragen und kann weniger Ladung transportieren, was wirtschaftliche Nachteile bedeutet.
Relevante Medienberichte
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