Verbindliche Umsetzung von Gender‑Budgeting im Bundeshaushalt

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das verfassungsrechtlich verankerte Gender‑Budgeting verbindlich umzusetzen und dabei alle Budgetphasen geschlechtergerecht zu gestalten.
einfache Mehrheit XXVII 18.10.2021
Entschließung
Frau
Gleichbehandlung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Gender‑Budgeting ist seit 2009 verfassungsrechtlich verankert (Artikel 13 Abs. 3) und verpflichtet Gebietskörperschaften, bei der Haushaltsaufstellung die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
  • Seit 2013 verlangt das Bundesverfassungsgesetz (Artikel 51 Abs. 8), dass die Haushaltsführung des Bundes die Gleichstellung von Frauen und Männern, Transparenz und Effizienz berücksichtigt.
  • Die aktuelle Umsetzung auf Bundesebene ist laut Budgetanalyse 2021 noch sehr lückenhaft; Gender‑Budgeting wird nur in Einzelfällen angewendet und es fehlt ein übergreifendes Strategie‑Framework.
  • Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Budgetdienst‑Analyse 2021 (inkl. einer monetären Gender‑Budget‑Analyse) verbindlich umzusetzen und die Gender‑Perspektive in allen Phasen des Haushaltsprozesses zu integrieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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