Entschließungsantrag für eine armutsvermeidende Mindestsicherung
abgestimmt am
22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Grundsatzgesetz für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung, die das Existenzminimum sichert, diskriminierungsfreie Kinderstaffelungen vorsieht und durch Integrations‑ und Sprachförderungsmaßnahmen die Arbeitsmarktintegration stärkt.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Die Bundesministerin soll gemeinsam mit den Ländern ein Grundsatzgesetz für eine bedarfsorientierte Mindestsicherung erarbeiten.
Die Mindestsicherung muss armutsvermeidende Leistungshöhe garantieren, basierend auf Mindestrichtsätzen orientiert an der Ausgleichszulage, ohne Höchstrichtsätze.
Eine diskriminierungsfreie Kinderstaffelung soll sicherstellen, dass Kinder aus Sozialhilfe‑Familien nicht benachteiligt werden.
Durch Hilfe zu Arbeit und Qualifikation sowie verstärkte Arbeitsanreize soll die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.