Einheitlicher Kostenersatz und Abrechnungssystem für Covid‑19‑Tests
abgestimmt am
21.04.2021
Zusammenfassung
Der Antrag fordert einheitliche Kostensätze für Antigen‑ und PCR‑Tests sowie ein zentrales Abrechnungssystem, um die derzeit ungleichen Zuschüsse und intransparenten Abrechnungswege zu beseitigen.
einfache MehrheitXXVII21.04.2021
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
Einheitlicher Kostenersatz je Antigentest für alle Anbieter, sofern das Ergebnis als Testbestätigung nach §5a des Epidemiegesetzes gilt.
Einheitlicher Kostenersatz je PCR‑Test für alle Anbieter, ebenfalls nur bei gültigen Testbestätigungen nach §5a.
Einrichtung eines zentralen, einheitlichen Abrechnungssystems, über das sämtliche testenden Stellen ihre erbrachten Leistungen abrechnen können.
Hinweis auf die aktuelle Praxis: unterschiedliche Kostenzuschüsse und intransparente Abrechnungswege führen zu Ungerechtigkeiten und erschweren die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben.
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