Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die am 31. Jänner 2021 ausgelaufenen gesetzlichen Kreditstundungen rückwirkend wieder in Kraft treten und bis zum Ende der Corona‑Wirtschaftskrise gelten. Ziel ist, Insolvenzen zu verhindern und die Liquidität von privaten Haushalten sowie Kleinstunternehmen zu sichern.einfache Mehrheit XXVII 01.07.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
- Rückwirkende Wiederinkraftsetzung der gesetzlichen Corona‑Kreditstundungen ab dem 31. Jänner 2021 für alle betroffenen Verbraucher und Kleinstunternehmer.
- Fortgeltung des im Gesetz verankerten Kündigungsverbots bis zum Ende des jeweiligen Stundungszeitraums (maximal November 2021) bzw. bis zum Ende der Corona‑Wirtschaftskrise.
- Ziel ist, eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern und die Liquidität von privaten Haushalten sowie Kleinstunternehmen zu sichern.
- Bisher wurden 103 636 Kredite im Umfang von rund 4,08 Mrd. Euro gestundet; eine Verlängerung würde zusätzliche finanzielle Belastungen für den Staat bedeuten.
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