Verlängerung der Corona‑Kreditstundungen für Verbraucher und Kleinstunternehmer
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das am 31. Jänner 2021 ausgelaufene Corona‑Kreditstundungsregime rückwirkend wieder in Kraft zu setzen und es bis zum Ende der Pandemie‑Wirtschaftskrise für Verbraucher und Kleinstunternehmer gelten zu lassen, um eine drohende Insolvenzwelle zu verhindern.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die mit 31. Jänner 2021 ausgelaufenen gesetzlichen Corona‑Kreditstundungen rückwirkend wieder in Kraft treten.
Die Stundungen sollen auf den bisherigen Anspruchsberechtigtenkreis – Verbraucher und Kleinstunternehmer – ausgeweitet werden.
Die Regelung soll bis zum Ende der Corona‑Wirtschaftskrise gelten, um eine mögliche Insolvenzwelle zu verhindern.
Bisher wurden über 103 000 Kredite im Volumen von rund 4,08 Mrd. € gestundet, was die wirtschaftliche Entlastung verdeutlicht.
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