Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer EU‑Luftraumüberwachung
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer EU‑Kooperation bei der Luftraumüberwachung, weil das aktuelle System nur noch auf einem teuren Eurofighter Typhoon beruht.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Entschließung
Luftverkehr
Verteidigung
Schwerpunkte
Die aktuelle Luftraumüberwachung beruht ausschließlich auf einem Eurofighter Typhoon, dessen Weiterbetrieb ein teures Upgrade (165‑210 Mio. €) erfordert.
Der ehemalige Luftwaffenchef bezeichnete die Fortführung des Eurofighters als teuerste Lösung, während das BMLV einen Ausstieg aus dem Typhoon bevorzugt.
Ministerin Klaudia Tanner unterstützt eine EU‑weite Kooperation zur Luftraumüberwachung, sofern sie mit der Bundesverfassung vereinbar ist.
Ein Gesetzentwurf fordert das Ministerium auf, bis spätestens 30. Juli 2021 ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit einer solchen Kooperation vorzulegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.