Steuerliche Gleichstellung von Milchersatzprodukten

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert, pflanzliche Milchersatzprodukte künftig mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % zu besteuern, um die aktuelle Benachteiligung gegenüber tierischer Milch zu beenden.
einfache Mehrheit XXVII 11.05.2021
Entschließung
Steuerwesen
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Pflanzliche Milchersatzprodukte werden derzeit mit 20 % Mehrwertsteuer besteuert, obwohl sie zu den Grundnahrungsmitteln gehören.
  • Der Antrag fordert, den Steuersatz für diese Produkte auf den ermäßigten Satz von 10 % zu senken.
  • Ziel ist es, die Preisunterschiede zwischen tierischer Milch und pflanzlichen Alternativen zu verringern und damit den Umstieg auf klimafreundlichere Produkte zu erleichtern.
  • Die Initiative soll über den Finanzausschuss des Nationalrats bearbeitet werden, der das Ministerium für Finanzen anweist, die Gesetzesänderung vorzubereiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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