Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, die Richtlinien des Corona‑Familienhärtefonds zu ändern, damit geringfügig Beschäftigte, getrennt lebende Elternteile, Selbstständige und Personen, die bereits länger als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten können.einfache Mehrheit XXVII 05.10.2021
Entschließung
Gesundheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Geringfügig Beschäftigte sollen Anspruch auf Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich erhalten.
- Bei getrennt lebenden Eltern sollen beide Elternteile Anspruch auf Zuwendungen haben, wenn sie Unterhalt für die Kinder zahlen.
- Selbstständige sollen unabhängig vom Härtefonds der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Anspruch auf Zuwendungen aus dem Corona‑Familienhärtefonds erhalten.
- Personen, die innerhalb der letzten 12 Monate mehr als drei Monate arbeitslos oder in Kurzarbeit waren, sollen erneut Unterstützung aus dem Familienhärteausgleich erhalten können.
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Relevante Medienberichte
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