Erhöhung von Steuerfreibeträgen und Coronaprämie‑Begünstigung (EStG‑Novelle 2021)

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf erhöht die steuerfreien Tagesdiäten und SEG‑Zulagen, macht Coronaprämien bis zu 3.000 € für 2020/2021 steuerfrei und legt fest, dass diese Änderungen ab dem 1. Januar 2021 gelten.
einfache Mehrheit XXVII 30.11.2021
Gesetz
Gesundheit
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Die steuerfreie Tagesdiät für Inlandsdienstreisen wird von 26,40 € auf 39,60 € pro Tag erhöht.
  • Der monatliche Freibetrag für Schmutz‑, Erschwernis‑ und Gefahrzuschläge wird von 360 € auf 540 € angehoben.
  • Zulagen und Bonuszahlungen, die wegen der COVID‑19‑Krise gezahlt werden, sind in den Jahren 2020 und 2021 bis zu je 3.000 € steuerfrei.
  • Die neuen Beträge gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 für Steuerveranlagungen des Jahres 2021 und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2020 enden.

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