Verlängerung und Aufstockung der Notstandshilfe wegen COVID‑19
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf verlängert die Notstandshilfe im Zuge der COVID‑19‑Krise auf das Niveau des Arbeitslosengeldes von April bis Juni 2021 und erlaubt dem Bundesminister, diese Leistung per Verordnung bis Dezember 2021 zu verlängern.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Gesetz
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2021· Außer Kraft ab 31.12.2021
Ein neuer Absatz 18 in § 81 legt fest, dass die Notstandshilfe vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt wird.
Der Bundesminister für Arbeit kann die erhöhte Notstandshilfe per Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2021 verlängern, solange die COVID‑19‑Krise anhält.
Ein neuer Absatz 172 in § 79 bestätigt das Inkrafttreten des neuen § 81‑Absatz 18 zum 1. April 2021 und regelt, dass er ab diesem Datum auf die Notstandshilfe anzuwenden ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.