Datensicherheit und Geschäftsgeheimnisschutz im Home‑Office stärken
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister für Arbeit auf, bis 1. September 2021 eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die Datensicherheit und Geschäftsgeheimnisschutz im Home‑Office regelt, insbesondere beim Einsatz privater Geräte (BYOD) und bei technischen Sicherheitsmaßnahmen.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Entschließung
Gesundheit
Informatik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Arbeit soll bis zum 1. September 2021 eine Regierungsvorlage erarbeiten, die ein Risikomanagementsystem für Datensicherheit im Home‑Office enthält.
Die Vorlage muss die datenschutzrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers beim Einsatz privater Geräte (BYOD) klar festlegen.
Spezielle technische Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO, wie gesicherter Datentransfer und regelmäßige Updates, sollen vorgeschrieben werden.
Unter Nutzung von Art. 88 Abs. 1 DSGVO soll ein eigenes Beschäftigtendatenschutzrecht für das Home‑Office geschaffen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.