Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ergänzt das LMSVG um eine jährliche Berichtspflicht über die Trinkwasserqualität. Der zuständige Bundesminister muss bis zum 30. September einen umfassenden Bericht an Nationalrat und Bundesrat vorlegen, der Daten zu Versorgungsanlagen und Schadstoffwerten enthält.einfache Mehrheit XXVII 18.04.2023
Gesetz
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz muss jährlich bis zum 30. September einen umfassenden Trinkwasserbericht an Nationalrat und Bundesrat übermitteln.
- Der Bericht fasst die neun Landesberichte der Landeshauptleute des Vorjahres sowie Daten zu allen Versorgungsanlagen, die mehr als 100 m³ pro Tag entnehmen oder mehr als 500 Personen versorgen, zusammen.
- Im Bericht müssen mindestens die Parameter Nitrat, Pestizide und weitere geogene sowie anthropogene Verunreinigungen gemäß Trinkwasserverordnung angegeben werden, ebenso die Zahl der Anlagen mit gültiger Ausnahmegenehmigung nach § 8.
- Der Bericht dient sowohl der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Meldung an die Europäische Union.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.