Statistik zu Kinderehen in Österreich

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag verlangt von der Bundesregierung die Erstellung einer umfassenden Statistik über Kinderehen in Österreich, um bessere Daten für den Schutz von Kindern zu erhalten.
einfache Mehrheit XXVII 07.12.2023
Entschließung
Statistik
Strafrecht
junger Mensch
Personenstand

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll eine detaillierte Statistik über alle in Österreich bestehenden Ehen erstellen, bei denen beide Partner minderjährig sind oder mindestens ein Partner unter 16 Jahre alt ist.
  • Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit dem Fehlen von Daten, die für eine wirksame Bekämpfung von Kinderehen und die Einhaltung der Kinderrechtskonvention erforderlich sind.
  • In Österreich ist die Eheschließung grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt; Ausnahmen ab 16 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  • Kinderehen können trotz gesetzlichem Verbot vorkommen, insbesondere wenn sie im Ausland geschlossen wurden und dann nach österreichischem Recht anerkannt werden könnten, sofern sie nicht gegen das ordre public verstoßen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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