Erhalt des Tabakmonopols & flexibler Nichtraucherschutz für Gastronomie
abgestimmt am
22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert den Erhalt des Tabakmonopols und flexible Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie. Kernpunkte sind eine Mindest‑Handelsspanne von 18 % für Tabakwaren, die Rückkehr zu einer 10‑Prozent‑Ablösesumme für Trafik‑Nachfolgen, Förderungen für Jungunternehmer und die Aufhebung des nächtlichen Rauchverbots mit Entscheidungsfreiheit für Betreiber.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Tabak
Schwerpunkte
Einführung einer Mindest‑Handelsspanne von 18 % für Zigaretten; die Regelung wird auf alle anderen Rauchwaren übertragen.
Aufhebung der neuen Trafiknachfolgeregelung und Rückkehr zu einer Ablösesumme von mindestens 10 % des Jahresumsatzes, verankert im Tabakmonopolgesetz.
Einrichtung von Förderungen für Jungunternehmer, damit neue Trafikanten die finanziellen Mittel für Gründung oder Nachfolge erhalten.
Aufhebung des nächtlichen Rauchverbots (20 Uhr–6 Uhr) mit der Möglichkeit für Gastronom*innen, selbst zu entscheiden, ob und wo im Lokal geraucht werden darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.