EU‑Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
abgestimmt am
21.04.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag bittet die Bundesminister, sich für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention einzusetzen und dabei die vom EuGH kritisierten Punkte zu berücksichtigen.
einfache MehrheitXXVII21.04.2021
Entschließung
Menschenrechte
Europäische Union
Schwerpunkte
Die EU ist derzeit kein Vertragspartei der EMRK, sodass ihre Institutionen nicht vor dem EGMR verklagt werden können.
Der Lissabon‑Vertrag von 2009 verpflichtete die EU zum Beitritt, jedoch erklärte der EuGH 2014 die damalige Vereinbarung für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht.
Im Jahr 2020 hat das Ministerkomitee des Europarates das Mandat zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zum EU‑Beitritt erteilt.
Der Entschließungsantrag fordert die zuständigen Bundesminister auf, sich aktiv für den EU‑Beitritt zur EMRK einzusetzen und dabei die vom EuGH kritisierten Punkte zu berücksichtigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.