Temporäre Anhebung der Notstandshilfe auf Arbeitslosengeld‑Niveau (April‑Juni 2021)
abgestimmt am
22.04.2021
Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977: Die Notstandshilfe wird für Januar bis Juni 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben und gilt vom 1. April bis zum 30. Juni 2021. Gleichzeitig wird § 67 für diesen Zeitraum ausgesetzt.
einfache MehrheitXXVII22.04.2021
Gesetz
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Ein neuer § 81 Abs. 17 legt fest, dass die Notstandshilfe vom 1. Jänner bis zum 30. Juni 2021 in Höhe des Arbeitslosengeldes ausgezahlt wird.
Die Regelung tritt am 1. April 2021 in Kraft und endet am 30. Juni 2021.
Für die Monate April bis Juni 2021 wird die neue Höhe des § 81 Abs. 17 auf die Notstandshilfe‑Bezüge angewendet.
Der bisher geltende § 67 wird für die Monate April bis Juni 2021 nicht angewendet, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.