Einrichtung einer bundeseinheitlichen Whistleblowing‑Plattform

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein bundesweites, anonymes Whistleblowing‑System, um Korruption zu bekämpfen und die EU‑Richtlinie von 2019 umzusetzen.
einfache Mehrheit XXVII 09.04.2021
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Ein bundeseinheitliches Hinweisgebersystem soll eingerichtet werden, um Korruption und Missstände im öffentlichen Sektor zu bekämpfen.
  • Das System muss technisch sicher, anonym und datenschutzkonform sein, damit Hinweisgeber*innen geschützt sind.
  • Die EU‑Richtlinie (RL (EU) 2019/1937) verlangt die Umsetzung bis spätestens 17. Dezember 2021 – ein nationales Gesetz würde die Frist einhalten.
  • Der Gesetzentwurf soll nicht nur Verstöße gegen EU‑Recht, sondern auch nationale Rechtsverstöße abdecken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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