Einbeziehung von Justizinsassen in die gesetzliche Krankenversicherung
abgestimmt am
22.01.2020
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zu übermitteln, die vorsieht, dass Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Derzeit werden ihre medizinischen Kosten vom Staat zu hohen Privatpatienten‑Tarifen bezahlt, was laut Rechnungshof zu unnötiger Geldverschwendung führt.
einfache MehrheitXXVII22.01.2020
Entschließung
Gesundheit
Strafrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Insassen erhalten derzeit medizinische Leistungen zum teureren Tarif für unversicherte Privatpatienten, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Die Kosten für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mio. EUR (2000) auf fast 100 Mio. EUR jährlich.
Der Rechnungshof hat diese Ausgaben als massive Geldverschwendung kritisiert und Einsparpotenziale aufgezeigt.
Der Entschließungsantrag verlangt, dass die Bundesregierung dem Nationalrat eine Vorlage vorlegt, um Insassen in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen; Zuständig ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.