Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf fügt dem Umsatzsteuergesetz einen neuen Eintrag für monatliche Hygieneprodukte hinzu und legt fest, dass diese ab dem 01.07.2020 mit dem ermäßigten Steuersatz von 10 % besteuert werden.einfache Mehrheit XXVII 10.01.2020
Gesetz
Frau
Steuerwesen
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
- Ein neuer Eintrag (Ziffer 35) im Verzeichnis der dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegenden Gegenstände wird eingeführt. Er umfasst monatliche Hygieneprodukte wie Binden, Tampons, Menstruationstassen, natürliche Schwämme und Periodenhosen.
- Ein neuer Absatz 50 wird in § 28 eingefügt, der das Inkrafttreten des neuen Eintrags auf den 01.07.2020 festlegt und ihn für Umsätze nach dem 30.06.2020 anwendbar macht.
- Durch die Zuordnung zum ermäßigten Steuersatz von 10 % wird die Steuerlast für die genannten Produkte halbiert, im Vergleich zum Normalsteuersatz von 20 %.
- Die Regelung soll die Gleichstellung von Frauenprodukten mit anderen Grundbedarfsartikeln fördern und die finanzielle Belastung von Frauen reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.