Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass alle gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen, rückwirkend für die gesamte Pandemiezeit einen monatlichen pauschalen Ersatz von 35 % ihrer Fixkosten und des Gewinnverlustes erhalten. Bisherige Förderungen decken die Verluste nicht ausreichend, weil mehrere Monate überhaupt nicht entschädigt wurden.einfache Mehrheit XXVII 21.04.2021
Entschließung
Handel
Tourismus
Industrie
Gesundheit
Steuerwesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Antrag verlangt einen monatlichen pauschalen Ersatz von 35 % für Fixkosten und Gewinnverlust bei betroffenen touristischen Vermietern.
- Zielgruppe sind alle gewerblichen und sonstigen touristischen Vermieter, die Einkünfte nach § 28 EStG erzielen und Nächtigungsabgaben zahlen.
- Bisherige Förderungen (Ausfallsbonus von 15‑30 % plus ein zusätzlicher 10‑%‑Zuschlag) decken die tatsächlichen Verluste nicht, weil 7,5 Monate überhaupt nicht entschädigt wurden.
- Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung die Zahlung rückwirkend für den gesamten Zeitraum von Mitte März 2020 bis Juni 2021 sicherstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.