Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Geschiebematerialien, die rund um Schutzbauten entfernt werden, von der ALSAG‑Beitragspflicht ausgenommen werden, weil sie durch Unwetter entstehen und die Kosten häufig nicht gedeckt sind.einfache Mehrheit XXVII 06.03.2024
Entschließung
Abfall
Umwelt
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Unwetterereignisse führen zu großen Mengen an Geschiebematerial, das bei Schutzbauten anfällt und von den Betroffenen selbst getragen werden muss.
- Derzeit unterliegen diese Materialien der ALSAG‑Beitragspflicht, weil sie nicht von den bestehenden Ausnahmen erfasst sind.
- Der Antrag fordert eine Novellierung des ALSAG, sodass Geschiebematerialien, die zur Erhaltung von Schutzbauten entfernt werden, von der Beitragspflicht ausgenommen werden.
- Der Nationalrat bittet den Umweltausschuss, den Antrag zu prüfen und die Bundesregierung zur Vorlage einer entsprechenden Gesetzesänderung aufzufordern.
Eingebracht von
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