Einrichtung eines Corona‑Beschäftigungsbonus zur Erleichterung der Eingliederungsbeihilfe
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert einen „Corona‑Beschäftigungsbonus“, der die Eingliederungsbeihilfe des AMS erleichtert, indem er die Altersgrenze auf 45 Jahre senkt und die erforderliche Mindestarbeitslosigkeitsdauer für junge und ältere Arbeitslose reduziert.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Gesundheit
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Der Bonus senkt die Altersgrenze für förderfähige Arbeitslose von 50 Jahren auf 45 Jahre.
Für unter 25‑jährige Arbeitslose wird die notwendige Mindestarbeitslosigkeitsdauer von sechs auf drei Monate reduziert.
Für über 25‑jährige Arbeitslose wird die notwendige Mindestarbeitslosigkeitsdauer von zwölf auf sechs Monate reduziert.
Langzeitarbeitslose erhalten unabhängig vom Alter Zugang zur Eingliederungsbeihilfe.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.