Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das ASVG um Regelungen zur Nutzung der e‑Card für den Abruf von COVID‑Testdaten via GreenCheck, ändert die Ministeriumsbezeichnung und legt ein Honorar von 5 € pro Impf‑Vial für öffentliche Apotheken fest. Die Änderungen treten rückwirkend zum 15. Februar 2021 in Kraft.einfache Mehrheit XXVII 22.04.2021
Gesetz
Gesundheit
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz erlaubt den Abruf von COVID‑Testdaten über die Anwendung GreenCheck, indem nur die persönliche Kennnummer und die Kartennummer der e‑Card ausgelesen werden; ein elektronisches Auslesen per NFC ist künftig möglich.
- Die Bezeichnung des Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
- Die Österreichische Gesundheitskasse zahlt ein pauschales Honorar für die zweimalige Impfung und deren Dokumentation; Patient*innen dürfen nicht nachzahlen. Öffentliche Apotheken erhalten für jedes abgegebene Impf‑Vial ein Honorar von 5 €.
- Die Änderungen treten rückwirkend zum 15. Februar 2021 in Kraft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.