Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf führt ein Ordnungsgeld von 500 € für Abgeordnete ein, wenn sie trotz eines Ordnungsrufs Anordnungen zum Gesundheitsschutz missachten. Der Präsident kann das Bußgeld festsetzen, der Betroffene hat die Möglichkeit, bis zur übernächsten Sitzung Einspruch zu erheben.2/3 Mehrheit XXVII 20.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
direkt gewählte Kammer
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Ein neuer § 102a wird eingefügt, der dem Präsidenten erlaubt, bei wiederholter Missachtung von Gesundheitsanordnungen ein Ordnungsgeld zu verhängen.
- Das Ordnungsgeld beträgt pauschal 500 € pro Sitzung, muss begründet und im Protokoll festgehalten werden.
- Der betroffene Abgeordnete kann bis zum Ende der übernächsten Sitzung schriftlich begründet Einspruch einlegen; das Plenum entscheidet darüber.
- Die Regelung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und endet automatisch am 31.12.2021.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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