Einführung eines Ordnungsgeldes für Abgeordnete bei Missachtung von Gesundheitsanordnungen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf führt ein Ordnungsgeld von 500 € für Abgeordnete ein, wenn sie trotz eines Ordnungsrufs Anordnungen zum Gesundheitsschutz missachten. Der Präsident kann das Bußgeld festsetzen, der Betroffene hat die Möglichkeit, bis zur übernächsten Sitzung Einspruch zu erheben.
2/3 Mehrheit XXVII 20.05.2021
Gesetz
Gesundheit
Gesetzgebungsverfahren
direkt gewählte Kammer
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 102a wird eingefügt, der dem Präsidenten erlaubt, bei wiederholter Missachtung von Gesundheitsanordnungen ein Ordnungsgeld zu verhängen.
  • Das Ordnungsgeld beträgt pauschal 500 € pro Sitzung, muss begründet und im Protokoll festgehalten werden.
  • Der betroffene Abgeordnete kann bis zum Ende der übernächsten Sitzung schriftlich begründet Einspruch einlegen; das Plenum entscheidet darüber.
  • Die Regelung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und endet automatisch am 31.12.2021.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 1550/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
2:05 min
Antrag 1550/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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