Temporäre Haftungsübernahme für Veranstaltungen bis 10 Mio. €
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das KMU‑Förderungsgesetz um eine befristete Möglichkeit für den Finanzminister, Haftungen für Veranstaltungen bis zu 10 Millionen Euro zu übernehmen, wobei die Regelung am 31. Dezember 2021 endet.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Finanzen darf für Veranstaltungen und Kongresse, die bis zum 31. Dezember 2022 stattfinden sollen, im Einzelfall Haftungen bis zu einem Obligo von 10 Millionen Euro (inkl. Zinsen und Kosten) übernehmen.
Bereits übernommene Haftungen des Bundes, die wegen § 7 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 2a für Veranstaltungen und Kongresse bestehen, bleiben von dem Außerkrafttreten der neuen Regelung unberührt.
Die in § 7 Abs. 3a eingefügte Befugnis zur Haftungsübernahme endet am 31. Dezember 2021.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.