Aufstockung der COVID‑19‑Investitionsprämie auf 7,8 Mrd. € bis Ende 2025
abgestimmt am
19.05.2021
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht das Investitionsprämienbudget von 3 Mrd. € auf 7,8 Mrd. €, legt ein Inkrafttreten mit Kundmachung und ein Ablaufdatum zum 31.12.2025 fest und stellt die Mittel der Austria Wirtschaftsservice (aws) bedarfsgerecht zur Verfügung.
einfache MehrheitXXVII19.05.2021
Gesetz
Handel
Industrie
Gesundheit
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Förderbetrag wird von drei Milliarden Euro auf sieben Komma acht Milliarden Euro erhöht.
Die neue Regelung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und endet am 31.12.2025.
Die liquiden Mittel werden der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
Ziel ist, Unternehmen – besonders kleine und mittlere – bei Investitionen in Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit zu unterstützen, um Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.