Schuldnerschutzschirm – Maßnahmen gegen Überschuldung nach der Pandemie
abgestimmt am
20.05.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein Schuldnerschutzpaket, das Zins‑ und Spesenstopps, Obergrenzen für Überziehungszinsen, Begrenzungen von Inkassokosten und die Einrichtung einer Ombudsstelle vorsieht, um Menschen, die durch die Corona‑Pandemie in finanzielle Not geraten sind, zu entlasten.
einfache MehrheitXXVII20.05.2021
Entschließung
Gesundheit
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Zins‑ und Spesenstopp für alle gestundeten Kredite, damit während der Stundungsphase keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Verbot von abrupten Kredit‑ und Kontokündigungen sowie Verzicht auf Verzugszinsen und Mahnspesen bei Zahlungsproblemen, insbesondere bei Kontoüberziehungen.
Ein spezieller Überziehungszinssatz von maximal 5 % wird für die Dauer der Pandemie‑Nachbearbeitung (mindestens bis Ende 2022) festgelegt und langfristig beibehalten.
Keine negativen Einträge in Wirtschaftsauskunfteien bei COVID‑19‑bedingten Kreditstundungen; Betroffene sollen jährlich schriftlich informiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.