Einheitliches Bundesgesetz für alle Pädagoginnen und Pädagogen
abgestimmt am
17.06.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt vom Bildungsminister, bis Ende 2021 ein einheitliches Bundesgesetz für alle Pädagoginnen und Pädagogen vorzulegen, das Ausbildung, Fortbildung, Arbeitszeit, Besoldung und Anstellungsbedingungen regelt.
einfache MehrheitXXVII17.06.2021
Entschließung
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein einheitliches Bundesgesetz soll für alle Lehrkräfte, Elementarpädagoginnen und -pädagogen sowie Tagesbetreuungspersonal gelten.
Das Gesetz definiert pädagogische Voraussetzungen, Ausbildungs‑ und Fortbildungsanforderungen, u. a. in den Bereichen Gesundheit, Erste Hilfe, Migration und Mehrsprachigkeit.
Es schafft mehr Möglichkeiten zur Um‑ und Neuqualifizierung sowie erleichterte Zugänge für Quereinsteiger und Rückkehrer.
Die Besoldung soll leistungs‑ und ergebnisorientiert gestaltet werden, um Anreize für gute Unterrichtsqualität zu setzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.