Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Eichgesetz zu ändern, sodass Wasser‑ und Wärmezähler künftig zehn Jahre statt fünf Jahre im Einsatz bleiben dürfen, um Kosten und Abfall zu reduzieren.einfache Mehrheit XXVII 14.06.2022
Entschließung
Wasser
Abfall
Abfallwirtschaft
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Der aktuelle gesetzliche Austauschintervall von fünf Jahren verursacht hohe Kosten und erzeugt viel Abfall.
- Internationale Praxis (Belgien, Frankreich, Dänemark) zeigt, dass zehn Jahre Nutzung bei guter Wasserqualität problemlos möglich sind.
- Der Antrag fordert eine Gesetzesänderung, die die Eichfrist für Wassermengenerfassungsgeräte auf zehn Jahre verlängert.
- Die Verantwortung für die Vorlage einer entsprechenden Regierungsinitiative liegt bei der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
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