Ausbau von Rehabilitationskapazitäten für Long‑Covid‑Patient*innen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert den Bundesminister auf, den Rehabilitationsplan 2020 zu aktualisieren und zusätzliche stationäre sowie ambulante Rehabilitationskapazitäten für Long‑Covid‑Patient*innen bereitzustellen. Die Finanzierung soll über die Sozialversicherung erfolgen.
einfache Mehrheit XXVII 21.04.2022
Entschließung
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Rund zehn Prozent der an COVID‑19 erkrankten Personen leiden langfristig an gesundheitlichen Einschränkungen, die als Long‑Covid bezeichnet werden.
  • Ein Drittel der Patient*innen, die auf Intensivstationen behandelt wurden, können ein Jahr nach der Erkrankung noch nicht selbstständig arbeiten oder leben.
  • Der Entschließungsantrag verlangt, den Rehabilitationsplan 2020 anhand der gesammelten medizinischen Erkenntnisse aus der Pandemie zu aktualisieren.
  • Es soll sichergestellt werden, dass sowohl stationäre als auch ambulante Rehabilitationseinrichtungen bundesweit und regional ausreichend Kapazitäten für Long‑Covid‑Patient*innen erhalten, finanziert durch die Sozialversicherung.

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