Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor nicht‑notwendigen medizinischen Eingriffen
abgestimmt am
16.06.2021
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, intergeschlechtliche Kinder vor nicht‑notwendigen medizinischen Eingriffen zu schützen. Er beruft sich auf UN‑Empfehlungen und will Aufklärungs‑, Beratungs‑ und Unterstützungsstrukturen ausbauen sowie Rechtslücken schließen.
einfache MehrheitXXVII16.06.2021
Entschließung
Gesundheit
junger Mensch
Menschenrechte
Schwerpunkte
Die Bundesregierung, insbesondere die Minister für Soziales, Gesundheit, Justiz und Frauen, werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die intergeschlechtliche Kinder vor nicht‑notwendigen medizinischen Eingriffen schützen.
Der Antrag verweist auf die Empfehlung des UN‑Kinderrechtsausschusses von 2020, die besagt, dass solche Eingriffe bis zur informierten Einwilligung des Kindes vermieden werden sollen.
Es soll ein Netzwerk aus Aufklärung, Beratung und Unterstützung aufgebaut werden, um Eltern und Fachpersonal zu informieren und Rechtslücken zu schließen.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz soll dem Parlament Daten zu Anzahl, Indikation, Alter und Qualitätssicherung der betroffenen Kinder übermitteln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.